Immobilien in Karlsruhe kaufen.

  • Wohn- und Geschäftshaus in Karlsruhe, Fassade mit Büsten

    Karlsruhe • Denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus mit vier Einheiten in Citylage • € 1.295.000

    Gepflegtes, denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus in zentraler Lage von Karlsruhe, nur wenige Schritte von der Kaiserstraße entfernt.

  • Büro zu mieten in Bruchsal im Glasbau

    Bruchsal • Repräsentative Bürofläche im Technologiedorf Bruchsal

    Miete Büro / Praxis • Gewerbefläche ca. 2.790 m² • Mietpreis auf Anfrage • Das hochwertige Bürogebäude mit loftartigem Charakter ist mit seiner innovativen Fassadenkonstruktion bereits von Weitem ein Blickfang.

  • Einfamilienhaus in Karlsruhe mit Pool

    Karlsruhe • Einladendes, modernisiertes Familiendomizil in ruhiger Lage • Verkauft

    Eingebettet in einen prächtigen grünen Garten und angenehm ruhig präsentiert sich dieses freistehende Einfamilienhaus in sonniger Wohnlage.

  • Mehrfamilienhaus zu verkaufen in Durlach

    Durlach • Gepflegtes 4-Familienhaus in begehrter Lage • Verkauft

    Eingebettet in ein gepflegtes Wohnviertel, vereint die zum Kauf angebotene Immobilie Zentrumsnähe mit der naturnahen Idylle des Turmbergs, den man fußläufig erreicht.

  • Freistehendes Einfamilienhaus in Waldbronn, Immobilienmakler in Karlsruhe, Steffen Landauf Immobilien

    Waldbronn • Freistehendes Einfamilienhaus Nähe Kurpark • Verkauft

    Freistehendes Einfamilienhaus in ruhiger Wohnlage von Waldbronn. Süd-Westausichtung in Nähe Albtherme Waldbronn und Kurpark.

  • Mehrfamilienhaus in Karlsruhe

    Karlsruhe • 4-Familienhaus mit Ausbaupotenzial in sonniger Lage • Verkauft

    In schöner, ruhiger Wohnlage befindet sich das gepflegte Mehrfamilienhaus mit Ausbaupotenzial und pflegeleichtem, kleinen Grundstück und 3 Garagen im Gebäude.

  • Villa in Ettlingen-Vogelsang. Immobilienmakler Steffen Landauf

    Ettlingen • Villa in klassischer Architektur mit edler Ausstattung • Verkauft

    Klare Linien und eine äußerst ästhetische, detailreiche Innengestaltung zeichnen dieses individuell geplante Villenanwesen in absolut ruhiger Lage von Ettlingen aus.

  • Bungalow auf dem Geigersberg in Karlsruhe mit Turmbergblick

    Durlach • Reizvoller Bungalow an begehrter Adresse mit Turmbergblick • Verkauft

    Dieses Immobilie bietet die absolut seltene Gelegenheit, in Traumlage eine individuelle wie luxuriöse Wohnvorstellung in ruhiger Lage zu verwirklichen.

  • Wohnbereich im Stil der 70er Jahre in Karlsruhe

    Durlach • Einfamilienhaus mit Erweiterungspotenzial und Fernblick • Verkauft

    Freistehendes Einfamilienhaus mit Potenzial der Aufstockung in sehr guter Wohnlage auf dem Geigersberg mit Fernblick über Karlsruhe und die Rheinebene.

  • Altbauvilla mit Charme in Durlach

    Durlach • Charmante Altbauvilla mit großem Grundstück am Turmberg • Verkauft

    Denkmalgeschütze Altbauvilla in ruhiger Lage. Klassische Raumaufteilung, hohe Räume und mit besonderer Dachform. Gartengrundstück mit Schwimmbad.

  • Rüppurr • Modernisiertes Zweifamilienhaus in perfektem Zustand • Verkauft

    Repräsentativ. Modernisiert und mit hoher Privatsphäre. Zweifamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, hochwertig ausgestattet und mit Garage.

  • Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Durlach. Immobilienmakler Steffen Landauf Immobilien

    Durlach • Freistehendes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung • Verkauft

    Interessantes Einfamilienhaus auf unseinsehbarem Grundstück. Großzügige Raumaufteilung, offener Kamin, Garage im Haus.

  • Blick auf Karlsruhe vom Turmberg

    Verkaufen auch Sie Ihre Immobilie erfolgreich mit Steffen Landauf

    Gemeinsam zum Verkaufserfolg. Sie beabsichtigen Ihre Immobilie in Durlach zu verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir haben bestimmt schon den geeigneten Käufer bei uns gelistet.

  • Villa in Rüppurr mit Terrasse

    Rüppurr • Gepflegtes Villenanwesen in schöner, naturnaher Lage • Verkauft

    Freistehende Villa in Rüppurr Nähe Märchenviertel. Großzügige Raumaufteilung, helle Räume, Grundstück uneinsehbar mit Schwimmbad.

 FAQ - Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

  • Beim Kauf einer Immobilie ist es wichtig, auf die Lage, den Zustand und den Preis der Immobilie zu achten. Es ist auch wichtig, sich mit den Kaufnebenkosten sowie den rechtlichen Aspekten des Immobilienkaufs zu befassen, wie zum Beispiel mit bestehenden Mietverträgen und eventuell bestehenden Nießbrauchrechten.

    Bei der Lage der Immobilie ist es wichtig, die bestehende Infrastruktur wie zum Beispiel die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten und Schulen zu berücksichtigen. Der Zustand der Immobilie ist ein weiterer, sehr wichtiger Faktor, den es zu berücksichtigen gilt. Achten Sie besonders auf Anzeichen von Schäden am Gebäude wie Risse in den Wänden oder an den Decken. Berücksichtigen Sie auch das Alter der Immobilie und den Zustand der Sanitär- und Elektroinstallationen bei Ihrer Entscheidung. Vergewissern Sie sich, dass der Preis der Immobilie ihrem Zustand und ihrer Lage angemessen ist. Berücksichtigen Sie dabei auch das Potenzial für eine künftige Wertsteigerung der Immobilie.

  • So unterschiedlich wir Menschen sind, so unterschiedlich sind auch die Präferenzen im Hinblick auf die Form des Wohnens. Die individuelle Lebenssituation bestimmt dabei ebenso die Entscheidung für einen Wohnungstyp wie der finanzielle Aspekte und nicht zuletzt, der persönliche Geschmack. Der Traum vom Einfamilienhaus mit Garten ist immer noch sehr präsent, dennoch sind auch andere Wohnungstypen beliebt. Die am häufigsten am Immobilienmarkt anzutreffenden stellen wir Ihnen hier einmal genauer vor.

    Dachgeschosswohnung

    Die Dachgeschosswohnung liegt, wie der Name schon sagt, direkt unter dem Dach. Sie weist meistens schräge Wände auf, ist aufgrund der oberen Etage lichtdurchflutet, geräumig und bietet meistens einen sehr guten Ausblick über die Dächer der Stadt.

    Penthouse

    Eine der beliebtesten Wohnungstypen. Durch seine Seltenheit gilt die Penthousewohnung als luxuriöseste und exklusivste Wohnform in der Stadt. Auch sie liegt in der obersten Etage und verfügt in der Regel über sehr viel Platz. Eine große, umlaufenden Dachterrasse gehört unbedingt dazu.

    Maisonettewohnung

    Eine klassische Maisonette-Wohnung erstreckt sich über mindestens zwei Etagen, die mit einer Treppe miteinander verbunden sind. Häufig findet man sie im Dachgeschoss und dem darüber liegenden Raum, sie kann sich aber auch in jeder anderen Etage befinden.

    Loftwohnung

    Die Loftwohnung ist ein ehemaliger Fabrikraum, der zur Wohnung umgebaut wurde. Typisch sind die hohen Decken, die großen Flächen und der industrielle Charme. aus vergangenen Zeit. Wohnungen dieser Art sind sehr begehrt und kommen selten zum Weiterverkauf auf den Immobilienmarkt.

    Remise

    Dieser Immobilientyp wurde früher als Wirtschaftsgebäude genutzt. Viele Objekte dieser Art wurden mittlerweile zur Wohnnutzung umfunktioniert. Sie haben viel Platz und eignen sich für daher bestens für Wohnen und Arbeiten unter einem Dach.

    Einfamilienhaus

    Das freistehende Einfamilienhaus ist der Klassiker des Immobilieneigentums. und der Traum vieler Menschen. Einfamilienhäuser gibt es in verschiedenen Ausprägungen, unter anderem als Reihenhaus, Doppelhaus, Bungalow, Stadthaus oder Landhaus.

    Villa

    Villen gelten als Inbegriff der Luxusimmobilie. Hierbei handelt es sich um freistehende Häuser mit einer großen Fläche, vielen geräumigen Zimmern und einem weitläufigen Grundstück. Eine sehr exklusiven Ausstattung, teilweise auch Schwimmbäder definieren die Villa als besondere Wohnform.

    Mehrfamilienhaus

    Ein weiterer Klassiker unter den Wohnformen ist das typische Mehrfamilienhaus. Es besteht aus mehreren Wohneinheiten - teilweise auch mit Gewerbeflächen im Erdgeschoss. Als Anlageimmobilie gehört das Mehrfamilienhaus zu den beliebtesten Anlageformen zur Kapitalanlage. Sobald aufgeteilt in Wohnungseigentum, entstehen Eigentumswohnungen.

    Vor- und Nachteile der Wohnungstypen

    Welche der verschiedenen Wohnungsformen für Sie in Frage kommen, hängt stark von Ihren persönlichen Vorlieben ab. Alle Wohnformen verfügen über besondere Eigenschaften - mit allen Vor- und Nachteilen. Dachgeschoss- oder Maisonnettewohnungen zum Beispiel bieten viel Platz und oftmals auch große Balkon-oder Dachterrassen. Sie eignen sich aufgrund des Grundrisses je nach Wohnungsgröße meist nicht für Familien. Dazu kommt, gerade in Altbauten ein nicht vorhandenen Fahrstuhl, was je nach Stockwerk häufiges Treppensteigen bedeutet. Freistehende Wohnhäuser bieten in der Regel sehr viel Platz und sind familienfreundlich, dafür jedoch je nach Wohnlage und Größe teurer im Kaufpreis sowie im laufenden Unterhalt.

  • Die Teilungserklärung ist in § 8 des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. In der Teilungserklärung werden alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Miteigentümer begründet.

    Der ursprüngliche Eigentümer eines Grundstücks kann dabei ein Gebäude in Miteigentumsanteile am Grundstück aufteilen, so dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen verbunden ist.

    Des Weiteren wird geregelt, welche Gebäudeteile in Sondereigentum stehen bzw. als Gemeinschaftseigentum (zum Beispiel Treppenhaus) genutzt werden. Es können darüber hinaus Sondernutzungsrechte zum Beispiel an Gartenflächen bestimmten Wohneinheiten zugewiesen und eine Gemeinschaftsordnung erlassen werden. Die Teilungserklärung muss zwingend notariell beglaubigt werden. Der Aufteilungsplan des Gebäudes muss von der zuständigen Genehmigungsbehörde geprüft (§ 7 WEG) und die Abgeschlossenheit bescheinigt werden. Erst dann kann die Aufteilung erfolgen.

  • Alles Wissenswerte rund um die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf in Deutschland.

    Sie sind auf der Suche nach einer Immobilie in Karlsruhe oder haben bereits ein Grundstück oder eine Immobilie gekauft, dann sollten Sie die nicht unerhebliche Grunderwerbsteuer bereits frühzeitig in Ihrer Finanzierungsplanung berücksichtigen. Die Grunderwerbsteuer zählt in Deutschland zu den Kaufnebenkosten, die neben dem Kaufpreis für das Objekt zusätzlich anfallen. In der Regel handelt es sich bei der Grunderwerbsteuer um den größten Posten der Nebenkosten des Immobilienkaufs.

    Was ist die Grunderwerbsteuer?

    Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine sogenannte Verkehrsteuer. Die Grunderwerbsteuer wird bei Kauf von Immobilien fällig. Dies bedeutet, kaufen Sie also eine Immobilie, ganz gleich welcher Art (Haus, Wohnung oder ein Grundstück), müssen Sie die Grunderwerbsteuer einmalig an das Finanzamt entrichten. Als gesetzliche Grundlage dient das Grunderwerbsteuergesetz. Die Grundlage für die Verpflichtung zur Zahlung der Grunderwerbsteuer ist der notarielle Kaufvertrag.

    Beim Immobilienkauf übernimmt in der Regel der Käufer die Kaufnebenkosten. Die einzige Ausnahme ist dabei die Maklercourtage, die zwischen Käufer und Verkäufer gemäß gesetzlicher Regelung aufgeteilt wird. Die Grunderwerbsteuer wird also vom Käufer der Immobilie getragen. Eine entsprechende Vereinbarung, dass die Grunderwerbsteuer vom Käufer zu tragen ist, wird in der Regel im notariellen Kaufvertrag mit aufgenommen. Die Grunderwerbsteuer entrichten Sie als Steuerpflichtiger unmittelbar nach Aufforderung an das Finanzamt. Ohne die Zahlung der Grunderwerbsteuer kann der Eigentumserwerb nicht vollzogen werden.

    Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?

    Nach erfolgter Beurkundung des notariellen Kaufvertrages schickt Ihr Notar den Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt wiederum sendet Ihnen als Käufer den Grunderwerbsteuerbescheid zu. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen. Wurde die Grunderwerbsteuer von Ihnen vollständig beglichen, stellt das zuständige Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Der Notar legt dem Grundbuchamt diese vor, damit die Eigentumsübertragung der Immobilie erfolgen kann. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Zahlung der Grunderwerbsteuer alleine nicht ausreicht, um die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu veranlassen. Hierfür sind weitere Voraussetzungen in der Regel notwendig, wie zum Beispiel die Eintragung einer Auflassungsvormerkung als Sicherheit für Sie als Käufer, eine evtl. Lastenfreistellung der Immobilie sowie die Zahlung des vollständigen Kaufpreises.

    Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

    Die Höhe der Grunderwerbsteuer berechnet das zuständige Finanzamt anhand des im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises und dem Grunderwerbsteuersatz. Die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist in Deutschland nicht einheitlich festgelegt und variiert von Bundesland zu Bundesland, denn die Bundesländer können den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer selbst festlegen. In Baden-Württemberg beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5 %.

    Die Formel für die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist dabei ganz einfach: Kaufpreis x Grunderwerbsteuersatz = Grunderwerbsteuer.

    Beispiel: Kaufpreis € 300.000 x 5 % = € 15.000

    Wann muss keine Grunderwerbsteuer bezahlt werden?

    Das Grunderwerbsteuergesetz legt fest, bei welchem Vorgang Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Bei einer Schenkung zum Beispiel fällt für den Beschenkten keine Grunderwerbsteuer an, stattdessen wird eine Erbschaftssteuer fällig. Genauso verhält es sich, wenn Sie eine Immobilie erben. Bei der Erbschaft wird je nach Freibetrag ebenfalls eine Erbschaftssteuer fällig, von der Grunderwerbsteuer sind Sie jedoch befreit. Bei Verkauf oder Kaufen einer Immobilie von oder an einen Verwandten ersten Grades, also Eltern, Kinder, Enkel oder Großeltern, wird ebenfalls keine Grunderwerbsteuer fällig.

    Tipps zur Grunderwerbsteuer.

    Die Grunderwerbsteuer wird lediglich auf die festen Bestandteile des Gebäudes erhoben. Bewegliche, mitverkaufte Gegenstände wie Küchen mit Elektrogeräten, Möbel, Einrichtungsgegenstände werden nicht mit der Grunderwerbsteuer besteuert und können im Kaufvertrag separat aufgelistet werden.

    Beim Kauf einer Eigentumswohnung gibt es noch eine Besonderheit. Die anteilige Instandhaltungsrücklage. Bei Eigentumswohnungen ist es so, dass Sie den Anteil des Verkäufers an der Instandhaltungsrücklage übernehmen. Die Instandhaltungsrücklage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft dient dazu, Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum bezahlen zu können. Weisen Sie den Anteil an der Instandhaltungsrücklage im Kaufvertrag separat aus, können Sie dadurch ebenfalls Grunderwerbsteuer sparen, da dieser Betrag nicht besteuert wird.

    Dieser Text auf dieser Seite stellt keine rechtliche und/oder steuerrechtliche Beratung dar und dient lediglich einer ersten Information. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater wird dringend angeraten, sofern Sie konkrete Fragen zu den hier genannten Themen haben. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität des Inhalts.

  • Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie müssen Sie mit teils hohen Nebenerwerbskosten rechnen: Insbesondere Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchgebühren, Maklergebühren und Finanzierungskosten machen sich deutlich beim Gesamtbudget bemerkbar.

    Grunderwerbssteuer

    In Deutschland wird jeder Grundstücks- oder Immobilienkauf mit einer Grunderwerbssteuer besteuert. Die Höhe variiert dabei zwischen den Bundesländern stark. In Baden-Württemberg beträgt sie aktuell 5 Prozent, gerechnet auf den Kaufpreis abzüglich der beweglichen Güter, wie z.B. dem Wert des Inventars wie zum Beispiel der Küche.

    Notar- und Grundbuchgebühren

    Für die Beurkundung des Kaufvertrags und für die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch entstehen Notar- und Grundbuchgebühren. Diese betragen etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises und sind degressiv mit steigender Kaufpreishöhe.

    Maklergebühren

    Für die erfolgreiche Vermittlung eines notariellen Kaufvertragsabschlusses wird der Immobilienmakler mit eine Maklergebühr von 3,57 Prozent inkl. Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis vergütet. Erfahren Sie hier mehr über die Neuregelung der Maklerprovision in Deutschland die zum 23.12.2020 in Kraft getreten ist.

    Am 05. Juni 2020 hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zugestimmt und ist seit dem 23. Dezember 2020 als neue Provisionsteilung für die Vermittlung von Kaufobjekten als bundesweite, gesetzliche Regelung in Kraft. Nun gilt: Wer den Makler beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten.

    Das neue Gesetz schafft nun eine einheitliche Regelung, nach der der Verkäufer einer Immobilie mindestens die Hälfte der anfallenden Maklercourtage zu tragen hat. Dieses Änderung soll vor allem private Käufer durch eine Senkung der Kaufnebenkosten entlasten, um eine höhere Eigenkapitalquote in die Finanzierung der Immobilie mit einbringen zu können.

    Die wichtigsten Regelungen für Sie im Überblick:

    Wer einen Immobilienmakler für den Verkauf oder Kauf beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten.

    Die gesetzliche Regelungen gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn diese an Privatpersonen verkauft werden.

    Maklerverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (zum Beispiel E-Mail). Mündliche erteilte Makleraufträge sind unwirksam.

    Ist der Makler als Interessenvertreter aufgrund zweier Maklerverträge sowohl für Verkäufer als auch Käufer tätig, kann er Courtage nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen.

    Hat dagegen nur eine Partei die Entscheidung zur Einschaltung eines Maklers getroffen, ist sie verpflichtet, die Maklervergütung zu zahlen. Vereinbarungen mit dem Ziel, die Kosten an die andere Partei weiterzureichen, sind unwirksam bzw. nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen.

    Das bedeutet: Wer einen Immobilienmakler für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten. Diese betragen in Baden-Württemberg für Verkäufer und Käufer jeweils 3,57 % inkl. der gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    Finanzierungskosten

    Für die Finanzierung der Immobilie fallen Kosten zum Beispiel für Zinsen und Bearbeitungsgebühr an. Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss bei Ihrer Bank über die genaue Höhe der anfallenden Kosten.

    Dieser Text auf dieser Seite stellt keine rechtliche und/oder steuerrechtliche Beratung dar und dient lediglich einer ersten Information. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater wird dringend angeraten, sofern Sie konkrete Fragen zu den hier genannten Themen haben. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität des Inhalts.

  • Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für Grundstücke in einer definierten Richtwertzone.

    Die Boden­richt­werte sind durch­schnitt­li­che Werte einer Lage, bezogen auf den Quadrat­me­ter ­Grund­stücks­flä­che, die gemäß § 196 Bauge­setz­buch vom Gut­ach­ter­aus­schuss der jeweiligen Gemeinde oder Stadt für eine Mehrzahl von Grund­stücken mit im wesent­li­chen gleichen Nutzungs- und Wert­ver­hält­nis­sen ermittelt werden. In bereits bebauten Gebieten sind die Boden­richt­werte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Die gebiet­s­ty­pi­sche Bebau­ung ­kann jedoch die Lagemerk­male und damit den jeweiligen Bo­den­richt­wert stark beein­flus­sen.

    Boden­richt­werte haben keine bindende Wirkung. Rechts­an­sprü­che hin­sicht­lich der Bebau­bar­keit eines Grund­stücks können aus den Boden­richt­wert­an­ga­ben ­nicht abgeleitet werden.

  • Für die Wertermittlung von Immobilien gibt es drei Verfahren: das Sachwert-, das Vergleichswert- sowie das Ertragswertverfahren. Ziel der Bewertung ist die Ermittlung des Marktwertes der Immobilie zum Stichtag.

    Das Sachwertverfahren wird vor allem bei eigengenutzten Immobilien angewendet wie etwa bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Bei diesem Verfahren zur Wertermittlung wird der Wert des Grundstücks separat vom Wert des Gebäudes ermittelt - und anschließend beides addiert. Der Grundstückswert wird über den offiziellen Bodenrichtwert ermittelt. Der Gebäudewert wird über Tabellen mit sogenannten Normalherstellungskosten (NHK) ermittelt und anschließend mit der Bruttogeschossfläche der Immobilie multipliziert. Diversen Anpassungen wie zum Beispiel Sonderausstattungen für Einbauten, Gartenanlagen oder Schwimmbäder werden zusätzlich berücksichtigt. Auch sog. “Wertmindernde Faktoren” wie zum Beispiel Lärm einer Autobahn in der Nähe etc. werden berücksichtigt. Zusammen mit dem Grundstückswert ergibt der Sachwert des Gebäudes den rechnerischen Sachwert des Bewertungsobjektes. Da oft das Angebot am Immobilienmarkt deutlich geringer als die Nachfrage ist, muss dieser Sachwert oft noch erheblich an den Marktpreis angepasst werden.

    Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn die Ertragserzielung das entscheidende Kriterium für das Immobilieninvestment ist, bzw. wenn die Immobilie vermietet wird oder bereits vermietet ist. Das betrifft vor allem Wohnobjekte ab drei Wohneinheiten, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeobjekte.

    Die Wertermittlungsmethode des Vergleichswertverfahrens ist insbesondere für die Bewertung unbebauter Grundstücke und von Eigentumswohnungen geeignet. Voraussetzung jedoch ist, dass eine genügend große Anzahl von Vergleichsobjekten in vergleichbarer Lage wie z. B. im gleichen Stadtteil, Nachbargebäude etc. vorhanden sind. Bitte beachten Sie, dass Angebotspreise für das Verfahren ungeeignet sind, da sie oft erheblich von den realisierten Verkaufspreisen abweichen.

    Die zuverlässigste Methode um den Marktwert einer bestimmten Immobilie zu bewerten ist durch den Vergleich des Sach- und Vergleichswertverfahrens zu erzielen. Dieses Verfahren beruht auf dem Vergleich der zu bewertenden Immobilie mit den jüngsten Immobilienverkäufen im Umfeld sowie den konkurrierenden Angeboten auf dem Immobilienmarkt von ähnlichen Immobilien.