Finden Sie Ihre Traumimmobilie auf Mallorca.

La Seu – die Kathedrale von Palma de Mallorca

Immobilie auf Mallorca kaufen

Als einer der attraktivsten Standorte des gesamten Mittelmeerraumes zeigt sich Mallorca als sicherer Immobilienstandort. Mallorca bietet eine besondere Mischung aus mallorquinischen Städtchen mit traditionellem Charakter und noblen Küstenorten. Mit kilometerlangen Stränden, kristallklaren Buchten und den eindrucksvollen Landschaften der Serra de Tramuntana gehört Mallorca zu einem der attraktivsten Immobilienstandorte in ganz Europa. Ob Immobilie als Kapitalanlage, Feriendomizil oder für den ganzjährigen Aufenthalt, der Immobilienmarkt auf Mallorca bietet Stabilität. Ganz gleich, ob exklusive Villa mit Meerblick in Port d' Andratx, eine traditionelle Finca in Artá, ein schönes Appartement in Palma oder ein Grundstück in Santanyí – wir bieten Ihnen Luxus Immobilien auf Mallorca, die Ihren hohen Anforderungen entsprechen. 

  • Finca Mallorca kaufen mit Pool an der Ostküste

    Mallorca • Luxuriöse Residenz mit höchstem ästhetischen Anspruch und Pool • € 5.450.000

    Die Finca verbindet sämtliche Annehmlichkeiten modernen Wohnens mit traditionell mallorquinischen Stilelementen in ruhiger Lage von Sant Llorenç des Cardassar.

  • Finca Terrasse mit Pool und Meerblick

    Mallorca • Außergewöhnliche Finca mit tollem Meerblick in Cala Mendia • € 2.490.000

    Finca mit einzigartiger Dachterrasse, 360 Grad Panoramablick, viel Privatsphäre und kurzer Entfernung zur Strandbucht Cala Mandia.

  • Apartment mit Balkon in Palma. Wohnung kaufen Mallorca

    Mallorca • Wunderschönes Apartment am Passeig des Born in der Altstadt von Palma • € 525.000

    Dieses wunderschöne komplett renovierte 3-Zimmer-Apartment liegt im Herzen der Altstadt von Palma. Die Wohnung ist vollständig renoviert und hat eine bebaute Fläche von ca. 82 m².

  • Grundstück kaufen Mallorca mit Stadthaus

    Mallorca • Grundstück mit großem Potenzial und Stadthaus in ruhiger Lage von Son Macià • € 949.000

    In einer ruhigen Seitenstraße liegt dieses ca. 1.200 m² großflächige Grundstück und bietet jede Menge Potenzial für eine Neubebauung mit bis zu 6 Reihenhäuser mit Pool.

  • Haus kaufen Mallorca. Freistehendes Neubau Einfamilienhaus in Sa Ràpita

    Mallorca • Neubau - Freistehendes Einfamilienhaus Nähe Es Trenc Strand in Sa Ràpita • € 745.000

    Die mediterran gestalteten Einfamilienhäuser mit ca. 126 m² Wohnfläche bieten modernes Wohnen mit privatem Garten, Terrasse, Balkon und eigener Dachterrasse mit Meerblick bis zur Insel Cabrera.

  • Haus kaufen Mallorca. Neubauhaus im Süden von Mallorca mit Garten

    Mallorca • Neubau - Freistehendes Einfamilienhaus mit Garten Nähe Es Trenc Strand • € 695.000

    In einer sehr gepflegten Wohnanlage – etwa 2 Kilometer vom Meer entfernt entstehen moderne Neubau Einfamilienhäuser mit ca. 96 m² Wohnfläch. Alle Häuser sind nach Süden ausgerichtet.

 FAQ - Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zum Immobilienerwerb auf Mallorca

  • Kosten für den Notar

    Die spanischen Notarkosten richten sich nach einer verbindlichen Gebührentabelle und betragen zwischen 0,1 % und 0,3 % des Kaufpreises. Für zusätzliche Ausfertigungen sowie etwa erfolgte Übersetzungsleistungen fallen zusätzliche Gebühren an.

    Registerkosten

    Auch das Eigentumsregister (Grundbuch) hat eine verbindliche Gebührenordnung und -tabelle. Für das Eigentumsregister sollte man mit Gebühren zwischen 0,1 % bis 0,2 % des beurkundeten Kaufpreises rechnen.

    Kosten Gestoria

    Der spanische Notar organisiert nicht die Eintragung und Überwachung des Kaufvorganges nach der Beurkundung. Dies wird in Spanien (wenn kein Rechtsanwalt beauftragt ist) von einer Verwaltungsfirma, der sogenannten Gestoria, erledigt. Die Gestoria kümmert sich um edie Zahlungen der Grunderwerbsteuer und die Löschungen und Eintragungen im Eigentumsregister. Hierfür können Bearbeitungsgebühren zwischen ca. 200 € und 1.000 € anfallen.

    Honorar für den Anwalt

    Wichtig: Die spanischen Notare haben eine geringere Prüfungs- und Hinweispflicht als die Notare in Deutschland. Daher ist es sehr zu empfehlen, einen spanischen Rechtsanwalt einzuschalten. Das Honorar der auf Immobilienverkäufe spezialisierten Rechtsanwälte liegt meist zwischen ca. 0,5 % und 1 % des Kaufpreises.

    Maklerprovision

    In Spanien wird der Makler regelmäßig vom Verkäufer gezahlt, es sei denn die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Auf Mallorca liegt der Satz der Maklerprovision zwischen 5 % und 6 % zzgl. IVA (MwSt) des vereinbarten Kaufpreises.

  • Bei allen Immobilientransaktionen ist die Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad) ein sehr wichtiges wichtiges Dokument. Der Notar darf, wenn diese Bescheinigung nicht vorliegt, nicht beurkunden.

  • Bei dem Kauf einer Immobilie fallen für den Käufer entweder IImpuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, kurz ITP (Grunderwerbsteuer) oder Impuesto sobre el valor añadido kurz IVA (Mehrwertsteuer) an.

    Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie fällt die Grunderwerbsteuer (ITP) an. Diese ist auf den Balearen nach der Höhe des Kaufpreises gestaffelt und beträgt zwischen 8% und 13 %.

    Die Neuregelung der Grunderwerbsteuer auf Mallorca ab dem 01.01.2023:

    Die ersten 400.000 € des Kaufpreises einer Immobilie werden mit 8 % Grunderwerbsteuer belegt.

    der Betrag von 400.001 € bis 600.000 € des Kaufpreises einer Immobilie wird mit 9 % Grunderwerbsteuer belegt.

    der Betrag von 600.001 € bis 1.000.000 € des Kaufpreises einer Immobilie wird mit 10 % Grunderwerbsteuer belegt.

    der Betrag von 1.000.001 € bis 2.000.000 € des Kaufpreises einer Immobilie wird mit 12 % Grunderwerbsteuer belegt.

    der Betrag über 2.000.001 € des Kaufpreises einer Immobilie wird mit 13 % Grunderwerbsteuer belegt.

    Die Mehrwertsteuer (IVA) fällt bei dem erstmaligen Verkauf einer Neubau-Immobilie, bei dem Verkauf von Bauland und Geschäftsgrundstücken oder beim dem Verkauf durch eine juristische Person an. Der Käufer einer Immobilie muss die IVA direkt an das zuständige Finanzamt abführen. Bei dem erstmaligen Verkauf von neu gebauten Immobilien fällt eine Mehrwertsteuer (IVA) in Höhe von 10 % an. Bauland und Geschäftsgrundstücke unterliegen einer Mehrwertbesteuerung in Höhe von 21 %.

  • Diese Übersicht ist als unsere kleine Hilfe für Ihre Immobiliensuche zu verstehen. Bei Kauf einer Immobilie auf Mallorca empfehlen wir einen auf Mallorca zugelassenen Rechtsanwalt beratend hinzuzuziehen. Bei Bedarf stellen wir für Sie gerne die gewünschten Kontakte zu renommierten Kanzleien her.

    Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt:

    Abogado - Rechtsanwalt. Kümmert sich um die Interessen seines Mandanten und bereitet den notariellen Kaufvertrag (Escritura Pública de Compraventa) vor.

    Agente Inmobiliaria - Immobilienmakler

    Arras - Anzahlung / Reservierungszahlung. Wenn Arras vereinbart sind, kann der Kaufvertrag in der Regel dadurch aufgelöst werden, dass der Käufer anerkennt, die Anzahlung zu verlieren, oder der Verkäufer sie doppelt zurückzuzahlen hat.

    Asiento de Presentación - Grundbuchlicher Eingangsvermerk nach Vorlage der Escritura oder aber der elektronischen Datenübermittelung durch den Notar an das Eigentumsregister.

    Cargas - Lasten / Belastungen auf einer Immobilie. (z.B. Hypothek, Wegerechte, etc.)

    Cédula de habitabilidad - Bewohnbarkeitsbescheinigung.

    Cédula urbanística - eine von der zuständigen Gemeinde ausgestellte Bescheinigung über die Bebauungskoeffizienten eines Grundstücks.

    Certificado final de obra - Bauendabnahme, Bescheinigung über die Beendigung des Bau.

    Comunidad de Propietarios - Eigentümergemeinschaft.

    Comprador(a) - Käufer(in)

    Contrato - Vertrag.

    Contrato de obra - Werkvertrag.

    Contrato de opción - Optionsvertrag. Dieser bindet den Verkäufer. Er gibt dem Käufer gegen Zahlung eines zumeist zehnprozentigen Optionsbetrages das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums vom Kaufvertrag zurückzutreten.

    Contrato privado de compraventa - privatschriftlicher Kaufvertrag, der bereits die Vertragsparteien bindet.

    Declaración de Obra Nueva - Neubauerklärung. Diese ist in notarieller Form zu erklären, wenn das Grundstück bebaut worden ist.

    División horizontal - Teilungserklärung bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.

    Escritura Pública de Compraventa - Synonym für notariellen Kaufvertrag, wenngleich das Wort ,,Escritura" allein nur "öffentliche Schrift" bedeutet.

    Estipulaciones - Bedingungen

    Finca - Liegenschaft, wird vielfach auch verwendet für ein bebautes Grundstück in ländlichen Gebieten.

    Hacienda - Finanzamt.

    Herencia - Erbschaft.

    Hipoteca - Hypothek. Die Grundschuld wie wir Sie aus Deutschland kennen existiert in Spanien nicht.

    IBI (Impuesto sobre bienes inmuebles) - Gemeindliche Grundsteuer.

    Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados - Stempelsteuer, etwa bei einer Zusammenlegung oder Teilung von Grundstücken

    Impuesto de transmisiones patrimoniales (ITP) - Grunderwerbsteuer.

    Impuesto municipal sobre el incremento del valor de los terrenos de naturaleza urbana - Gemeindliche Wertzuwachssteuer, auch ,,Plusvalía" genant.

    Impuesto sobre el patrimonio - Vermögensteuer

    IVA (Impuesto sobre el valor añadido) - Mehrwertsteuer.

    Licencia de obras - Baugenehmigung

    Linderos - Grenzen eines Grundstücks.

    NIE (Número de identificación de extranjeros) Ausländersteuernummer.

    NIF (Número de identificación fiscal) - Steuernummer.

    Nota simple informativa - Unbeglaubigter Grundbuchauszug.

    Notario - Notar. Zuständig u.a. für öffentliche Kaufverträge und Hypotheken.

    Poder - Vollmacht. Vielfach werden Objekte mittels Vollmachten verkauft oder gekauft (Poder para vender, Poder para comprar).

    Precontrato - Vorvertrag.

    Propiedad Horizontal – Wohnungs und Geschäftsraumeigentum aufgrund des spanischen Gesetzes Nr. 49/1960

    Propietario - Eigentümer

    Ratificación - Genehmigung.

    Registro de la Propiedad - Grundbuchamt.

    Representante Fiscal - Steuerlicher Vertreter.

    Retenciones - Einbehalt in Höhe von derzeit 3% des Kaufpreises einer Immobilie für den Fall, dass der Verkäufer der Immobilie nicht steuerresident in Spanien ist. Dieser Einbehalt ist durch den Käufer direkt an das spanische Finanzamt (Hacienda) zu zahlen.

    Saneamiento - Gewährleistungsansprüche bei Mängeln der Kaufsache.

    Segregación de Fincas - Abtrennung einer Parzelle vom Muttergrundstück.

    Servidumbre - Dienstbarkeit, z.B. Wegerecht eines Dritten, etc.

    Solar - Baugrundstück.

    Suelo rústico – ländliches Grundstück

    Suelo urbano - Städtischer Boden.

    Suelo urbanizable - Bauland

    Suelo no urbanizable - Nicht bebaubarer Boden mit nur geringer Aussicht auf Bebauung und nur bei relativ großen Flächen.

    Usufructo - Nießbrauch.

    Valor catastral - Katasterwert. Der steuerliche Wert des Objekts errechnet sich aus dem Katasterwert, multipliziert mit dem Erhöhungsquotienten der jeweiligen Gemeinde.

    Vendedor(a) - Verkäufer(in)

    Dieser Text auf dieser Seite stellt keine rechtliche und/oder steuerrechtliche Beratung dar und dient lediglich einer ersten Information. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater wird dringend angeraten, sofern Sie konkrete Fragen zu den hier genannten Themen haben. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität des Inhalts.