Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Grundlage und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil aller Angebote und Verträge der Steffen Landauf GmbH („Makler“). Diese AGB sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich auch ohne ausdrückliche Bezugnahme auch für zukünftige weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Makler hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

2) Maklervertrag

Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und dem Makler kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform gemäß § 656a BGB zustande. Der Maklervertrag ist, sofern nichts anderes vereinbart, für die Dauer von sechs Monaten abgeschlossen und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die hierdurch entstehenden Schäden.

3. Maklerprovision

Mit notariellem Kaufvertragsabschluss schuldet der Kunde dem Makler für den Nachweis und/oder die Vermittlung des notariellen Kaufvertragsabschlusses eine Maklerprovision aus dem wirtschaftlichen Gesamtkaufpreis. Wird der Makler für beide Parteien des Kaufvertrages tätig und ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so schulden Verkäufer und Käufer bei Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses eine Provision in gleicher Höhe gemäß § 656c BGB. Die Höhe der Maklerprovision wird im jeweiligen Maklervertrag oder innerhalb einer anderen Vereinbarung vereinbart. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder im Falle des Verkaufs eines Baugrundstücks, eines Mehrfamilienhauses oder eines Wohn- und Geschäftshauses sowie im Fall der Vermietung von Gewerberäumen, gilt die im jeweiligen Maklervertrag oder innerhalb einer anderen Vereinbarung getroffene Höhe der Maklerprovision. Bei Vermietung von Wohnräumen erhebt der Makler seine Provision ausschließlich vom Vermieter. Dem Abschluss eines Kaufvertrages steht jeder andere Erwerb des wirtschaftlich gewollten gleich wie z.B. ein Miet-, Pacht oder ähnlicher Nutzungsvertrag, Erwerb eines Gesellschaftsanteils etc. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag rechtswirksam mit dem vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner zustande gekommen ist. Der Makler behält seinen Provisionsanspruch, wenn der Makler während der Vertragslaufzeit seine Leistungen erbracht hat, der Hauptvertrag aber erst nach Kündigung abgeschlossen wurde.

4. Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, auch für den Verkäufer und den Käufer provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt. Bei Doppeltätigkeit ist der Makler zur Unparteilichkeit verpflichtet. Im Falle der Vermittlung eines Mietvertrages zu Wohnzwecken ist eine Doppeltätigkeit nicht zulässig.

5. Angebote und Informationen

Unsere Angebote und Informationen erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Der Makler übernimmt keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Es obliegt dem Kunden, die enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.

6. Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen, die Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit einschließlich der Objektnachweise des Maklers, sind ausdrücklich nur für den adressierten Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Maklers zulässig. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, einen Vertrag über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt ab, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vereinbarte bzw. ortsübliche Provision zu entrichten, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte. Weitere Schadensersatzansprüche des Maklers bleiben hiervon unberührt.

7. Haftung

Die Haftung des Maklers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, soweit der Kunde keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit erleidet. Die Haftung ist auf die Schäden begrenzt, die aufgrund der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen typisch und vorhersehbar sind. Für Leistungsstörungen sowie Datenverluste infolge höherer Gewalt, Hard- oder Softwareprobleme sowie sonstige nicht vom Makler zu vertretende, unvorhersehbare, unvermeidbare und außergewöhnliche betriebsfremde Ereignisse ist die Haftung ausgeschlossen.

8. Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Maklers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen UN-Kaufrechts. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.