Immobilie verkaufen in Durlach

Altbauvilla mit Garten. Steffen Landauf Immobilien_Immobilienmakler Durlach

Wir sind Ihr professioneller Partner beim Immobilienverkauf

Ob Verkauf einer Eigentumswohnung Karlsruhe, Einfamilienhaus in Rüppurr oder der Villa in Durlach – vertrauen Sie bei Ihrem Immobilienverkauf in Durlach auf mehr als 20 Jahre Immobilienerfahrung, seriöse Fachkompetenz und persönlichen Service auf höchstem Niveau. 

Wir sind echt, authentisch und kompetent, setzen Ihre Immobilie perfekt in Szene und erzählen die Geschichte Ihrer Immobilie in einem Exposé, das Ihr Objekt von seiner besten Seite zeigt. Mit professionellen Grundrissen, ansprechenden Fotos und begeisternden Texten. Ein Mix aus bewährten Vermarktungsmethoden und innovativen Technologien rückt Ihre Immobilie ins richtige Licht und mit der gezielten, diskreten Ansprache unserer vorgemerkten Kaufinteressenten gelingt es uns, für Ihre Immobilie den geeigneten Käufer für zu finden.

Sie beabsichtigen, Ihre Immobilie in Durlach oder Karlsruhe zu verkaufen? Wir ermitteln für Sie unverbindlich und kostenfrei den marktgerechten Wert Ihrer Immobilie. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

Ihre Vorteile durch uns beim Immobilienverkauf Durlach

Bungalow mit Turmbergblick. Immobilien Durlach durch Immobilienmakler Durlach Steffen Landauf Immobilien
  • über 20 Jahre Erfahrung im lokalen Immobilienmarkt

  • individuelle Beratung & persönliche Unterstützung vor Ort

  • professionelle Immobilienbewertung von Haus, Wohnung & Grundstück

  • digitale Präsentation & multimediale Vermarktung

  • auf Wunsch diskrete Vermittlung an vorgemerkte Interessenten

 FAQ - Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zum Immobilienverkauf

  • • Kompetente und seriöse Beratung vor Ort

    • Marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie

    • Aufbereitung aller relevanten Vermarktungsunterlagen

    • Attraktive, detailgetreue Web-Exposés inkl. Erstellung professioneller Vermarktungsbilder / Vermarktungsvideos

    • Individuelle Zielgruppen-Analyse, diskrete Kundenansprache aus Kundenkartei

    • Individuelle Vermarktungsstrategie

    • Zielgerichtete Vermarktung in allen relevanten Medien - Analog & Digital

    • Management und Durchführung sämtlicher Besichtigungstermine

    • Bonitätsprüfung potentieller Käufer

    • Fundierte Begleitung bei der Vertragsgestaltung und dem Notartermin bis hin zur Schlüsselübergabe und auf Wunsch darüber hinaus

  • Ja. Wir begleiten Sie auch nach dem Notartermin und koordinieren den weiteren Ablauf. Wir organisieren die Übergabe, lesen Zählerstände ab und erstellen ein Übergabeprotokoll. Sofern Sie es wünschen, übernehmen wir die komplette Übergabe für Sie. Auch die Koordination von Handwerkern und oder Entrümpelungsunternehmen gehört zu unserem After Sales Service.

  • Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. In der Regeln benötigen wir für die Vermarktung in der derzeitigen Marktsituation ca. 4-6 Monate. Die gezielte Ansprache vorgemerkter Kaufinteressenten erhöht die Effizienz des Verkaufsprozesses.

  • Selbstverständlich. Die beste Referenz sind viele erfolgreich vermittelte Immobilien in Karlsruhe. Dazu gehören die ganze Bandbreite an privaten Immobilien wie Baugrundstücke, Eigentumswohnungen in Karlsruhe, Einfamilienhäuser in Ettlingen und Villen in Durlach. Verschaffen Sie sich hier einen kleinen Überblick über eine Auswahl durch uns verkauften Immobilien.

  • Gerade in der sich ändernden Marktsituation sind die kompetente Beratung und eine fundierte Immobilienbewertung ausschlaggebend für den erfolgreichen Verkauf der Immobilie. Eigentümer beauftragen in einem nachfrageschwachen Markt vermehrt Maklerunternehmen mit dem Verkaufsprozess. So beträgt der Makler-Marktanteil in Baden-Württemberg 75 %. Bedeutet: 2/3 der Immobilien wurden mit einem Makler verkauft. (Quelle: konii.de).

  • Am 05. Juni 2020 hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zugestimmt und ist seit dem 23. Dezember 2020 als neue Provisionsteilung für die Vermittlung von Kaufobjekten als bundesweite, gesetzliche Regelung in Kraft. Nun gilt: Wer den Makler beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten.

    Das neue Gesetz schafft nun eine einheitliche Regelung, nach der der Verkäufer einer Immobilie mindestens die Hälfte der anfallenden Maklercourtage zu tragen hat. Dieses Änderung soll vor allem private Käufer durch eine Senkung der Kaufnebenkosten entlasten, um eine höhere Eigenkapitalquote in die Finanzierung der Immobilie mit einbringen zu können.

    Die wichtigsten Regelungen für Sie im Überblick:

    Wer einen Immobilienmakler für den Verkauf oder Kauf beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten.

    Die gesetzliche Regelungen gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn diese an Privatpersonen verkauft werden.

    Maklerverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (zum Beispiel E-Mail). Mündliche erteilte Makleraufträge sind unwirksam.

    Ist der Makler als Interessenvertreter aufgrund zweier Maklerverträge sowohl für Verkäufer als auch Käufer tätig, kann er Courtage nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen.

    Hat dagegen nur eine Partei die Entscheidung zur Einschaltung eines Maklers getroffen, ist sie verpflichtet, die Maklervergütung zu zahlen. Vereinbarungen mit dem Ziel, die Kosten an die andere Partei weiterzureichen, sind unwirksam bzw. nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen.

    Das bedeutet: Wer einen Immobilienmakler für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten. Diese betragen in Baden-Württemberg für Verkäufer und Käufer jeweils 3,57 % inkl. der gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  • Ja. Ob Mehrfamilienhaus oder Wohn- und Geschäftshaus – wir begleiten Sie gerne persönlich mit unserer Expertise auf diesem Weg. Mehr erfahren Sie hier.